Spenden und Menschen gezielt helfen


Durch jede Spende – mag sie noch so klein sein – helfen Sie mit, nicht nur hungrige Mägen zu sättigen und frierende Körper zu bekleiden, Sie geben damit auch Menschen in ihrem Elend einen Lichtblick der Hoffnung


Mit einer Überweisung auf unser Konto können Sie sofort am Hilfsprogramm teilnehmen!

Bankverbindung: Kreissparkasse Waiblingen
IBAN: DE 1560 2500 1000 0529 4244
BIC: SOLADES1WBN



oder auch per PayPal




Erste Priorität:

Hilfe für Notleidende - wie z. B. bedürftige Kinder, sozial schwache Familien, Arbeitslose, alte Menschen, Kranke und Behinderte.

Armenspeisung - Schon durch Euro 15,– können Sie einen ganzen Monat lang dafür sorgen, dass Arme – Kinder oder Alte – täglich eine gute, warme und reichliche Mahlzeit erhalten.


Patenschaft “Kinderheim” - Mit Euro 25,– monatlich oder auch nur einem Teilbetrag schaffen Sie die Basis, dass ein elternloses und/oder obdachloses Kind in einem christlichen Waisenheim Aufnahme, Fürsorge, Erziehung, kurz eine echte Bleibe und Chance für die Zukunft bekommen kann.

Patenschaft “Kinder in Familien” - Durch eine Patenschaft von Euro 25,– monatlich ermöglichen Sie, dass ein obdachloses und / oder elternloses Kind in einer guten Familie ein solides Zuhause findet.



Nützliche Hinweise:

Die Spenden, die Sie uns überlassen, sind von der Steuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen absetzbar. Eine Zuwendungsbescheinigung für die in einem Kalenderjahr eingegangenen Spenden erhalten Sie automatisch am Anfang des Folgejahres. Bitte geben Sie zu diesem Zweck bei jeder Überweisung immer Ihre volle Anschrift auf dem Überweisungsträger an.


Das Hilfswerk SamariterDienst

ist ein eingetragener Verein, VR 280647. Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Schorndorf, Steuer Nr. 82005/17952, vom 12.11.2024 für das Jahr 2021, 2022 und 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.